Anpassung an die Verwendung von Vitamin A und Derivaten in der Kosmetik

Adeguamento sull’uso di Vitamina A e derivati nei cosmetici - Skincare - Arganiae

Erklärung zur Anpassung an die Verordnung (EU) 2024/996 über die Verwendung von Vitamin A und dessen Derivate in kosmetischen Erzeugnissen.

Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/996 hat die Europäische Kommission spezifische Grenzwerte für den Gehalt an Vitamin A (Retinol, dessen Ester und Derivate) an kosmetischen Erzeugnissen eingeführt, wobei die Verpflichtung zur Verwendung des Erzeugnisses folgendes gilt:

Mit der Gegenwart kommuniziert das kosmetische Labor Voltolina Cosmetici Srl, dass alle erzeugnisse entsprechen den konzentrationsgrenzen der neuen verordnung :

  • 0,05% (äquivalentes retinol) für lotionen und produkte abschied für den körper;
  • 0,3 % (retinoläquivalent) für die übrigen produkttypen.

Die Einbeziehung der Formulierung im Wege der Verwendung ist ein Akt der Transparenz und normativen Konformität, der darauf abzielt, die korrekte und bewusste Nutzung des Produkts durch den Verbraucher sicherzustellen.

Vitamine A ist ein sicherer und weit verbreiteter Bestandteil in der Kosmetik für seine bekannten Vorteile auf der Haut. Wie bei allen Wirkstoffen wurde jedoch eine Regelgrenze eingeführt, um eine allzu hohe Exposition zu vermeiden, die sich aus der Kombination mehrerer Quellen (Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel) ergeben kann. Diese Indikation bedeutet nicht ein direktes Risiko im Zusammenhang mit dem Produkt, sondern informiert den Verbraucher korrekt und fördert die bewusste Nutzung, entsprechend den höchsten Standards der Sicherheit und Transparenz des europäischen Rechts.

Zurück zu Hautpflege